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   BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52   

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BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52 (https://dejure.org/1953,1167)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1953 - 2 StR 520/52 (https://dejure.org/1953,1167)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1953 - 2 StR 520/52 (https://dejure.org/1953,1167)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 25.03.1919 - II 3/19

    1. Zum Begriff des Verwendens beschlagnahmter Gegenstände des Kriegsbedarfs. 2.

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52
    Das ist die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, der zuzustimmen ist (RGSt 53, 42; 42, 66, 45).
  • BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51

    Rechtsfolgen der Rechtskraft des Strafbefehls - Nochmaliges Verfolgen derselben

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52
    Die Rechtskraft des Urteils ergreift zwar nur die zur Anklage gestellte Tat, reicht dabei aber so weit wie das Recht und die Pflicht des Gerichts zur Aburteilung nach §§ 264, 265 StPO (BGHSt 3, 13).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52
    Eine Gesetzesverletzung liegt darin nicht da der Inhalt des Urteils durch Vorhalt auch ohne Verlesung zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden konnte (BGHSt 1, 94).
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52
    § 251 StPO ist aber nicht verletzt; nach dessen jetziger Fassung können - im Gegensatz zu früheren Fassungen - richterliche Vernehmungsprotokolle auch dann verlesen werden, wenn sie nicht auf Grund des formellen Verfahrens nach §§ 223, 224 StPO, sondern beispielsweise in einem anderen Verfahren oder sogar in einem Zivilprozessverfahren erstellt sind (BGHSt 1, 219; 1, 269; 1, 272; 1, 284; BGH NJW 1952; 1426; Schwarz StPO § 251 Anm. 1; KMR § 251 Anm. 3 a).
  • BGH, 07.06.1951 - 4 StR 29/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52
    § 251 StPO ist aber nicht verletzt; nach dessen jetziger Fassung können - im Gegensatz zu früheren Fassungen - richterliche Vernehmungsprotokolle auch dann verlesen werden, wenn sie nicht auf Grund des formellen Verfahrens nach §§ 223, 224 StPO, sondern beispielsweise in einem anderen Verfahren oder sogar in einem Zivilprozessverfahren erstellt sind (BGHSt 1, 219; 1, 269; 1, 272; 1, 284; BGH NJW 1952; 1426; Schwarz StPO § 251 Anm. 1; KMR § 251 Anm. 3 a).
  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52
    § 251 StPO ist aber nicht verletzt; nach dessen jetziger Fassung können - im Gegensatz zu früheren Fassungen - richterliche Vernehmungsprotokolle auch dann verlesen werden, wenn sie nicht auf Grund des formellen Verfahrens nach §§ 223, 224 StPO, sondern beispielsweise in einem anderen Verfahren oder sogar in einem Zivilprozessverfahren erstellt sind (BGHSt 1, 219; 1, 269; 1, 272; 1, 284; BGH NJW 1952; 1426; Schwarz StPO § 251 Anm. 1; KMR § 251 Anm. 3 a).
  • RG, 19.06.1923 - IV 161/23

    1. Inwieweit kann das Revisionsgericht die Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52
    Derartige Anträge können nach dem Ermessen des Gerichts abgelehnt werden (RGSt 57, 322).
  • RG, 06.03.1924 - III 68/24

    Darf das Protokoll eines beauftragten Richters über die Vernehmung eines Zeugen,

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52
    Die Strafkammer hat im übrigen durch die Anordnung der Verlesung in der Hauptverhandlung die sachgemässe Massnahme des beauftragten Richters genehmigt, was zulässig ist (RGSt 58, 100; BGH v. 18. Juni 1953 - 4 StR 145/52).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

    Der BGH hat dies mit der Erwägung bekräftigt, daß "das Urteil naturgemäß nur für bereits begangene, nicht für zukünftige Taten über den Strafanspruch des Staates entscheiden" könne (B. v. 20.08.1953 -2 StR 520/52 [bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB Rdn. 14 zu § 731]; BGHSt 6, 127).
  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 484/79

    Eintritt eines Strafklageverbrauchs durch rechtskräftige Verurteilung wegen einer

    Das gilt aber nur für diejenigen Taten, die vor der endgültigen Entscheidung zur Schuldfrage verübt worden sind (BGHSt 9, 324, 327; BGH, Urteil vom 20. August 1953 - 2 StR 520/52 -).
  • BGH, 08.05.1962 - 5 StR 354/61

    Einhaltung einer Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Für diese kann daher notwendig die Strafklage durch früher ergangene tatrichterliche Urteile nicht mit verbraucht werden (2 StR 520/52 vom 20. August 1953; 3 StR 642/53 vom 14. Januar 1954).
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